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1. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 146

1875 - Harburg a. d. Elbe : Elkan
146 n ?et S[n T ^uf' Mantel, Degen, Ordenszeichen Napoleons enthaltend — wurde eine Beute der Sieger. Die Heere hielten rum zweiten Male ihren Einzug in Paris. Napoleon wurde abgesetzt und nach St. Helena verbannt, wo er am 5. Mai 1821 starb. 59. Die schleswig holsteinischen Kriege (1864). rxle H/^^thümer Schleswig und Holstein, von denen das letz e deutschen Bunde gehörte, waren von jeher unter einemherrscher mit Dänemark vereinigt gewesen; aber nach altem Rechte sollten beide Herzogtümer auf „ewig ungetheilt" bleiben und nach eigenen Landesgesetzen regiert werden. Friedrich Vii. jedoch, der 1848 in Dänemark Sut L^i.erung kam, ließ sich durch eine Volksbewegung in Kopenhagen e,n Ministermm aufdrängen, welches Schleswig dem Königreiche Dänemark sosort einverleiben wollte. Da nahm sich der deutsche Bund der Herioa-thnmer au, und Preußen erhielt Betn Bund- den Auftrag, die Herroq. humer m lhreu Rechten zu schützen. Die Preußeu unter Geueral v r ^brtrieben rasch die Dänen aus Schleswig. Frankreich, England und Rußland aber nahmen die Dänen in Schutz, und so wurde die völlige ^ostrennung der Herzogthiimer von Dänemark, auf welche die Sckleswia-pclfieiner ausgiengen, nicht erreicht; wohl aber wurde auf Preußens Ver-.ausdrücklich festgesetzt, daß den beiten Herzogthümern ihre besondere selbständige Verfassung erhalten bleiben sollte. ?• . Aber die übermüthigen Dänen fuhren fort, bei den deutschen Lchleswigern deutsche Sprache, deutsche Sitte und deutsches Recht nach Kräften zu unterdrücken. Christian Ix., welcher 1863 zur Regierung kam, wurde sogar von dem trotzigen dänischen Volke genöthigt, eine neue Ver-saffung zu unterzeichnen, nach welcher Schleswig von Holstein getrennt und Dänemark einverleibt wurde. Die dänischen Truppen besetzten Schleswig und Holstein. Nach Beschluß des deutschen Bundes rückten nun wachsen und Hannoveraner in Holstein ein. Die Dänen aienqen wieder hinter die Eider zurück. Da sie aber nicht abließen, die Rechte der Herzogtümer zu verletzen, rückte am 1. Februar 1864 ein preußischester reichisch es Heer in Schleswig ein. Die Dänen zogen sich in eine starke Befestigung, die Düppeler Schanzen, zurück. Ihre Eroberung siel den Preußen zu unter dem Prinzen Friedrich Karl, dem .cesfen König Wilhelms I. Sieben Wochen lang wurde das Bollwerk belagert und beschossen, dann von den kühnen preußischen Kriegern trotz ver ausgelegten Fußangeln und Eggen, welche ihnen die Annäherung erschweren sollten, trotz des mörderischen Gewehr- und Kanonenfeuers der Danen am 18. April 1864 erstürmt. Bald war ganz Jütland in deutschen Handen. _ Vom Festlande vertrieben, widerstand der Feind itech auf der Insel Alsen. Aber die tapferen deutschen Truppen setzten auf 160 Kähnen hinüber, während die Dänen vom Inselstrande und von einem Panzerschiffe mit Macht auf sie loskanonierten. Endlich war der Trotz J

2. Lehrbuch für die beiden ersten Jahre des erdkundlichen Unterrichts - S. 125

1900 - Breslau : Hirt
Iv. Ausgewählte Stücke aus der Staatskunde, 125 den Kreisstädten sind. Der Landrat führt die staatliche Aufsicht über die Verwaltung der Gemeinden, die äußeren Angelegenheiten der Schulen, die Landstraßen und andere gemeinnützige Einrichtungen des Kreises. Was bei den Städten die Stadtverordneten bedeuten, das ist hier der Kreistag, der vom Kreise gewählt, vom Landrate berufen wird und zu seiner ständigen Vertretung einen Kreisansschuß wählt. Dieser führt mit dem Landrate zusammen die laufende Verwaltung. In einigen Provinzen, namentlich den östlichen, besteht noch die Unterabteilung der Amtsbezirke unter Amts- Vorstehern. Schou die mittleren Städte, im allgemeinen die mit mehr als 25000 E., bilden eigene Stadtkcise. In ihnen besorgt der Bürgermeister die Geschäfte des Landrats mit dem Stadtausschusse. 8. Die Regierungsbezirke sind aus eiuer Anzahl von Stadt- und Land- kreisen zusammengesetzt und stehen unter eiuem Regierungspräsidenten. Er ist der Vorsitzende der Regierung, die aus mehreren Regiernngsrüten zusammengesetzt ist. Sie bilden besondere Abteilungen für Kirchen-, Schul-, Steuer-, Gesundheits-, Forst-, Bauwesen u. s. w. Bezirkstag und Be- zirksansschuß. 9. Gewöhnlich bilden mehrere Regierungsbezirke eine Provinz, deren es 12 im Königreiche Preußen giebt. Ihr höchster Beamter ist deroberpräsident, der das Wohl des ganzen großen Landstriches im Auge zu halten und mit seiner Amtsgewalt namentlich da einzugreifen hat, wo schnelle Hilfe not thnt. Es stehen unter seiner Leitung besonders die Dinge, die von einem kleinen Bezirke aus nicht geregelt werden können, so die Oberaufsicht über die Schiffahrt, die Ströme, die Häfen. Jede Provinz hat auch ein Provinzial-Schulkollegium, das nebst den Regierungen das Schul- Wesen leitet. Manche Angelegenheiten sind aber auch der Provinz zur Selbstver- waltung überlassen, so namentlich der Bau der Chausseeen, die Verwaltung der ihr gehörigen Forsten und Ländereien. Das besorgt der Landes- direktor und mit ihm der Provinzial - Ausschuß, der vom Pro- vinzial-Landtage gewählt wird. Die Regierung oder oberste Leitung des preußischen Staates Hand- haben die 8 Minister für innere Verwaltung, öffentliche Arbeiten und Eisenbahnen, Unterricht, Kirchen- und Medizinalwesen (Kultus), Justiz, Handel und Gewerbe, Finanzen, Krieg, Landwirtschaft. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Beziehungen zum Auslande, Gesandte, Konsuln u. s. w.) fällt mit dem entsprechenden des Deutschen Reiches zu- sammen. Das Hausministerium, das in vielen deutscheu Staaten vorhanden ist, verwaltet das Kronvermögen oder die Civilliste, bildet aber keinen Bestandteil des Staatsministeriums. Wie die Bewohner jedes Verwaltnngs- bezirks, vom kleinsten bis zum größten, so haben auch die Bewohner des Gesamtstaates ihre Volksvertretung. Sie besteht für Preußen aus a) dem Herrenhause, dessen Mitglieder die volljährigen königlichen Prinzen und die vom Könige dazu berufenen Vertreter sind (Bürger- meister, Universitätsprofessoren, Rittergutsbesitzer u. s. w.); b) dem Abgeordnetenhause. Das Volk wählt in drei ^ für internationale Schulbuchforsrhung b.....schweig Schulbuchbibliothek

3. Lehrbuch für die beiden ersten Jahre des erdkundlichen Unterrichts - S. 126

1900 - Breslau : Hirt
126 lv, Ausgewählte Stücke aus der Staatskunde. nach dem Einkommen geordneten Klassen in 432 Wahlbezirken die Wahl- männer und diese dann in jedem Bezirke einen Abgeordneten. Ministerium und Abgeordnete sind in Bezug auf deu Staat das, was Magistrat und Stadtverordnete für die Stadt vorstellen: ausübende und gesetzgebende Gewalten, denen die Wohlfahrt des Staates und der Stadt anvertraut ist. Ein Staat, in dem die Landesregierung mit der Volksver- tretnng die Gesetze giebt, heißt eiu Verfassungs- oder konstitutioneller Staat. Im Deutschen Reiche üben das Recht der Gesetzgebung der Bundesrat und der Reichstag aus. Der Bundesrat wird durch die Vertreter der ein- zelnen Regierungen gebildet, während der Reichstag die Volksvertretung des Reiches ist. Die Angelegenheiten des Reiches leitet der vom Kaiser ernannte Reichskanzler. Er führt im Bundesrate den Vorsitz und ist der Geschäfts- träger zwischen dem Kaiser einerseits und dem Bundesrate und dem Reichs- tage andererseits. Der Bundesrat wird vom Kaiser einberufen. Er berät Gesetzesvorlagen, die dem Reichstage vorgelegt werden sollen, und ent- scheidet, ob die vom Reichstage gefaßten Beschlüsse Gesetzeskraft erlangen sollen oder nicht. Der Reichstag hat die von der Regierung entworfenen Gesetze zu begutachten (anzunehmen oder abzulehnen); anch steht ihm das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. 10. Wie jede Familie, wenn sie gedeihen will, wie jede Einzelperson einen geordneten Haushalt haben und genan kennen muß, was sie eiuzn- nehmen hat, was sie ausgeben darf, so erst recht die Gemeinde und der Staat. Dieser Staatshaushalt wird in der Landeshauptstadt berechnet und festgesetzt. Die Ausgaben leistet der Staat,' zu den Einnahmen aber muß jeder Erwachsene nach seinen Kräften beitragen durch die Steuern; denn wer sich der Ordnung und Sicherheit in einem Staate erfreuen will, muß auch für ihre Erhaltung sorgen Helsen. In den öffentlichen Gebäuden werden von den Pflichtigen abgeliefert die direkten Steuern, die jeder nach seinem Einkommen und nach seinem Vermögen bezahlen muß. Doch wird denjenigen, die unter 900 Mark Jahreseinkommen haben, die Wohlthat zu teil, daß sie diese Stenern nicht zu bezahlen brauchen. — Die Steuerbeamten in der grünen Uniform mit den schmalen, goldenen Litzen erheben die indirekten oder Verbrauchs- Steuern, die besonders gelegt siud auf Salz, Tabak, Rübenzucker, Brannt- wein u. f. w. An diesen Steuern muß also ein jeder ohne Ausnahme so viel bezahlen, als er von jenen Gegenständen für sich und seine Familie verbraucht. Dieselben Beamten erheben auch an den Greuzeu des Deutschen Reiches die Zölle von den fremden Waren, die aus dem Auslaude eingeführt werden. Indirekte Steuern und Zölle fließen zumeist in die Kasse des Reiches. Gewiß würden ohne sie Salz, Kaffee, Zucker und Petroleum viel billiger sein, aber ohne sie könnte auch uicht das Heer erhalten werden, das des Reiches Schild und Schutz ist. 11. Besondere Ausgaben erfordert die Fürsorge für diejenigen Staats- bürgert) die weniger als 2000 Mark Einkommen besitzen und darum gar 1) So nennt man einen jeden, der Staatsrechte für sich in Anspruch nimmt und den Staatsgesetzen Folge leistet.

4. Lehrbuch für die beiden ersten Jahre des erdkundlichen Unterrichts - S. 122

1900 - Breslau : Hirt
122 Iv. Ausgewählte Stücke aus der Staatskuude. ist unsere Fahrt um die Erde beendet. Vermeidet mau jeglichen Ab stecher und benutzt man sorgfältig alle Anschlüsse, so läßt sich eine solche Reise auf einem nnr wenig von dem nnsern abweichenden Wege (durch Britisch-Nord-Amerika) in 62 Tagen zurücklegen. Das Fahrgeld beträgt mit Beköstigung auf den Dampfern rund 2500 Mark. Aweiter Anhang. Iv. Ausgeuiilhitc Mike aus der Ät»»tsli»»dc. Nach den Bestimmungen über das Mädchenschulwesen vom 31. Mai 1894 soll der Geographie-Unterricht dazu beitragen, die heranwachsenden Mädchen in das Verständnis der Welt und des Lebens einzuführen. Dazu gehört aber nnter anderm auch, daß sie den Menschen ansehen nicht nur als Familienglied, sondern auch als Glied der Gemeinde, der kirchlichen wie der bürgerlichen, als einen Bürger des Staates und einen Unterthan des Reiches. Darum sind in dem folgenden dem Lehrer einige Thatsachen zur Auswahl gestellt, die, an passender Stelle und in geeigneter Form im Unterricht verwertet, wenigstens eine allge- gemeine Bekanntschaft mit unserm Staats- und Gemeindeleben ermöglichen. Was davon auf der Unterstufe mitgeteilt werden soll, ist schon mit dem für die Heimatkunde gegebenen Stoff verknüpft und hier nur des Zusammenhanges wegen noch einmal erwähnt. Alles übrige gehört den folgenden Klassen an. Vorbemerkung. Das Deutsche Reich besteht aus 25 Einzelstaateu, die 1871 einen nuanflöslichen Buud geschlossen haben; dazu kommt das allen gemeinsam gehörige Reichsland Elsaß-Lothringen, das in dem großen Kriege von 1870—71 den Franzosen wieder abgenommen ist. Der größte und volkreichste jener 26 Staaten ist das Königreich Preußen. Deutscher- Kaiser und Köuig von Preußen ist seit dem 15. Juni 1888 Wilhelm Ii. Das Reich verwaltet das Heer und die Kriegsflotte, Post, Telegraphen und Kolonieen, sowie die Einnahmen und Ausgaben (Finanzen), die zur Erhaltung dieser Einrichtungen erforderlich find. Das bürgerliche wie das Strafrecht sind vom Reiche einheitlich geregelt. Die andern Angelegenheiten sind den Einzelstaaten überlassen, doch hat über manche das Reich die Oberaufsicht. 1. Die bürgerliche Gemeinde. Die Grundlage des Staatslebens ist die Familie. Mehrere Familien und Einzelpersonen bilden die bürgerliche Gemeinde. Es gehören zu einer Gemeinde alle, die berechtigt sind, im Ge- meindegcbiete zu wohnen. Damit übernehmen sie die Verpflichtung, die Gemeindet asten, namentlich die Gemeindestenern mit zu tragen, das Wohl der Gemeinsamkeit nach ihren Kräften zu fördern, und die Berechtigung, die Gemeindeanstalten zu benutzen. Über das Gemeindevermögeu (Kapitalien, Baugruud, Wiesen, Forsten) hat die größte Gemeinschaft, der Staat, die Oberaufsicht. Die Gemeindeämter sind teils besoldete, teils Ehrenämter. Diese werden von Gemeindemitgliedern freiwillig und ohne Vergütung übernommen. Jede bürgerliche Gemeinde bildet zugleich eine Ortschaft. 2. Die Kirchcngemeinde. Während zur bürgerlichen Gemeinde jeder gehören kann, gleichviel welches Glaubens er ist, vereinigt die Kirchen--

5. Heimatkunde für die Schulen der Provinz Schlesien - S. 44

1911 - Groß-Strehlitz : Wilpert
44 C. D i e Heimatprovinz. Wissenschaften, verbesserte das Heerwesen und baute Eisenbahnen. In Schlesien wurde 1842 die erste Eisenbahn von Breslau nach Ohlau eröffnet und 1843 bis Oppeln weitergeführt. Ihr schlössen sich bald andere Strecken an. Die 1848 in Frankreich ausge^ brochene Staatsumwälzung gab auch in Deutschland das Zeichen zu Unruhen. Doch wurde dem gesetzlosen Treiben bald ein Ende gemacht und die Ruhe wieder hergestellt. Friedrich Wilhelm gab seinem Lande eine Verfassung, nach welcher die Rechte und Pflichten des Herrschers und des Volkes genau bestimmt wurden. Von nun an durften vom Volke gewählte Abgeordnete an der Gesetzgebung teilnehmen. Durch Vertrag kamen (1850) die Hohen- zollerschen Länder an Preußen. 1858 übertrug der kranke König seinem Bruder Wilhelm die Regentschaft. Als er 1861 starb, wurde 8. Wilhelm I. König. Er war mit Augusta, Tochter des Großherzogs von Sachsen-Weimar, vermählt. Seine Re- gierungszeit war reich an Ereignissen. In kurzer Zeit wurden drei Kriege siegreich geführt.' sie haben durch ihre großartigen Erfolge Deutschland geeinigt und zur ersten Macht Europas er- hoben. af Der Dänische Krieg (1864). Als der König von Dänemark das Herzogtum Schleswig dem dänischen Staate einverleiben wollte, erklärte Preußen in Verbindung mit Osterreich Dänemark den Krieg. Preußische und österreichische Truppen rückten unter dem Oberbefehl des Feldmarschalls Wrangel in Schleswig-Holstein ein. Die Düppeler Schanzen wurden mit Todesverachtung und heldenmütiger Tapferkeit von den Preußen unter der Führung des Prinzen Friedrich Karl er- stürmt (18. April 1864). Als auch die Insel Alsen von den Preußen genommen wurde, baten die Dänen um Frieden; man schloß ihn zu Wien ab. Schleswig-Holstein und Lauen- bürg kamen in den gemeinschaftlichen Besitz von Preußen und Ofterreich. Im nächsten Jahre wurde Lauenburg von Osterreich au Preußen abgetreten. d. Der Deutsche Krieg (ljjffi)- Wegen der Verwaltung Schleswig-Holsteins kam Osterreich'nnt Preußeu in Zzuespult und erklärte ihm den Krieg. Schlesien als Nachbar Österreichs war nun in großer Gefahr; denn die Österreicher drohten die Grenzen Schlesiens zu überschreiten. Aber die Preußen kamen den Österreichern zuvor, rückten teils durch das Königreich Sachsen, teils durch die Sudetenpässe (bei Görlitz, Landeshut und Reinerz) in Böhmen ein und besiegten die Feiude in vielen Schlachten. Die Entscheidungsschlacht fand bei Königgrätz Cd. Iulil statt. Frieden wurde (23. August 1866) zu Prag

6. Heimatkunde für die Schulen der Provinz Schlesien - S. 45

1911 - Groß-Strehlitz : Wilpert
Iii. Aus der brandenburgisch-preußischen Geschichte. 45 geschlossen. Osterreich entsagte hier dem Mitbesitz Schleswig- Holsteins. Außerdem fielen an Preußen Lumnmer, Hessen, Nassau und Frankfurt am Main, die auf Seiten Österreichs gestanden hatten. Preußen gründete nun den „Norddeutschen Bund", welcher 22 Staaten umfaßte. c. Der Deutsch-französische Krieg (1870/71). Seine Ursache war der Neid und die Mißgunst Frankreichs wegen Preußens wachsender Macht. Mitten im Frieden traf (am 19. Juli 1870) die französische Kriegserklärung in Berlin ein. Ganz Deutschland war zum gemeinsamen Kampfe einig, und in kurzer Zeit standen die Heere kampfbereit als „Wacht am Rhein". Den Oberbefehl führte König Wilhelm; Heeresführer waren: Moltke*), der Kronprinz Friedrich Wilhelm („unser Fritz"), Prinz Friedrich Karl und andere. Die Deutschen siegten bei Weißenburg, Wörth, Metz und in vielen Schlachten. Nach der Schlacht bei Sedan (I.sept. 1870) wurde Kaiser Napoleon selbst gefangen (2. Sept.) und nach Deutschland abgeführt. Auch die großen Festungen Metz und Straßburg und die französische Hauptstadt Paris wurde erobert. Die deutschen Fürsten ernannten am 18. Januar 1871 den König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser. Die Franzosen mußten Elsaß-Lothringen, das sie uns vor 200 Jahren weggenommen hatten, wieder an Deutschland zurückgeben und sehr hohe Kriegs- kosten (4000 Millionen Mark) zahlen. Mit Hilfe des Fürsten Bismarck hatte Wilhelm I. ein neues Deutsches Reich geschaffen. Nun wurden Münzen,. Maße und Gewichte im ganzen Reiche einheitlich gestaltet. Die Gerichtsverfassung wurde 1879 für alle Bundesstaaten gleich, nachdem schon vorher viele gleiche Gesetze im Reiche eingeführt worden waren. Die Vertreter des ganzen deutschen Volkes ver- sammeln sich nun im Reichstage zu Berlin. Heerwesen und Flotte, Post und Telegraphie werden von der Reichsregierung verwaltet. Zölle werden nur noch an den Grenzen erhoben. — Am 9. März 1888 starb Kaiser Wilhelm, tiefbetrauert vou seinem Volke. Sein Sohn 9. Friedrich Iii. regierte leider nur vom 3. März 1888 bis zum 15. Juni 1888, also 99 Tage. Schon als Kronprinz hatte er für unser Vaterland tüchtig gearbeitet und zu den Siegen des deutschen Heeres in den Kriegen 1866 und 1870/71 außerordentlich viel beigetragen. Der Sieg bei Königgrätz 1866 ist wohl ihm zum größten Teile zuzuschreiben. Die siegreichen Schlachten bei Weißenburg und Wörth (am 4. und 6. August *) Graf Hellmut Moltke starb in Kreisau, Kreis Schweidnitz.

7. Hilfsbuch zur Heimatskunde der Provinz Hannover - S. 103

1895 - Hannover [u.a.] : Hahn
B. Das staatliche Leben in der Provinz Hannover. Die Provinz Hannover bildet mit 11 anderen Provinzen das Königreich Preußen. Unser Landesvater, der König und Kaiser Wil- Helm Il, ist geboren am 27. Januar 1859. Diesen Geburtstag haben wir in guter Erinnerung; denn er ist für uns seit Jahren ein Feiertag gewesen, an welchem wir mit immer erneuter freudiger Be- geisterung sangen: „Heil dir int Siegerkranz, Herrscher des Vaterlands, Heil Kaiser dir". Am 15 Juni 1888 trat Kaiser Wilhelm Ii. die Regieruug an, und bei Eröffnung des preußischen Landtages erklärte er mit fester, männlicher Sprache: „In der auswärtigen Politik bin ich entschlossen, Frieden zu halten mit jedermann, so viel an mir liegt. Unser Heer soll den Frieden sichern, und wenn er uns dennoch gebrochen wird, soll es imstande sein, ihn mit Ehren zu erkämpfen." Diese Worte hat unser Kaiser Wilhelm dadurch thatsächlich be- stätigt, daß er gleich daraus mit den auswärtigen Mächten den Friedens- bnnd stiftete, und wo er bereits bestand, denselben erneuerte. Dabei wurde ihm überall in Rußland, Schweden, Italien und Österreich die wärmste Zustimmung entgegen gebracht. Von eben so großer Bedeutung sind die Worte, welche Kaiser Wilhelm Ii. bei einem anderen Anlasse an die Abgeordneten des preußischen Volkes richtete: „Ich halte mir das Wort des großen Friedrich gegenwärtig, daß in Preußen der König des Staates erster Diener ist". Und in gleicher Gesinnung fügte er hinzu: „Mein Leben und meine Kraft gehören meinem Volke, dessen Wohlfahrt zu fördern die schönste Aufgabe meines königlichen Berufes ist". Diesen Grundsätzen entspricht auch sein Handeln; denn mit un- ermüdlicher Hingebung war er stets bemüht, den Arbeitern ein für- forglicher Beschützer zu sein und alle staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen in den Bahnen des Gesetzes zu halten. Bei Eröffnung des Kaiser-Wilhelm-Kanals endlich in jüngster Zeit sprach Kaiser Wilhelm Ii. in Hinblick auf Schiffahrt und Handel ähnliche Gedaukeu aus: „Im Frieden nur kann Welthandel sich ent- wickeln, im Frieden nur kann er gedeihen, und Frieden wollen und werden wir aufrecht erhalten".

8. Donaugebiet und Rheinpfalz - S. 198

1898 - Schwabach : Schreyer
— 198 — b. Wer unterstützt den König bei seiner Negierung? 1. Alle 2 Jahre versammeln sich in der Hauptstadt München viele Männer aus dem ganzen Lande; mit diesen pflegt er Beratung, wie alles am besten eingerichtet werden kann: Landtag — Landtags- abgeordnete. — Diese Abgeordnete werden gewählt wie die Ge- meindevertreter. Wie heißt der Abgeordnete sür unsere Gegend? — Gesetze — Gesetzbuch.*) 2. Der König hat sechs vornehme Beamte — Minister, die in der Hauptstadt wohnen. Aufgabe eines jeden! Berichterstattung — Schriftstücke — Unterschrist des Königs u. f. w.: Lau des- oder Staatsregieruug. 3. Da aber uuser Laud sehr groß ist, wird es zur leichteren Re- gierung in acht Kreise oder Regierungsbezirke eingeteilt. Aus- zählen und zeigen! — In der Hauptstadt des Kreises ist die Kreis- re gierung. Die Kreise sind wieder in Bezirksämter eingeteilt, z. B. Schwabach. Dem Bezirksamte sind alle kleinen Städte, Dörfer und Orte unterstellt, z. B. Roth a. S., Katzwang. — Größere Städte, wie Schwabach, Fürth, Nürnberg sind der Kreisregierung untergeordnet (Un- mittelbare Städte). — Klare Darstellung auf der Wandtafel. Zusammenfassung: Wer unterstützt unseren König bei der Regierung unseres Laudes? 1. Der Landtag (Gesetzgebung); 2. die sechs Minister (Staatsregieruugj; 3. die Kreisregierungen (Präsident); 4. die Bezirksamtmänner n. Bürgermeister. c. Woher das viele Geld kommt, das man braucht, um Soldaten zu halten, Beamte zu bezahleu, Eisenbahnen zu bauen n. s. w. 1. Eisenbahnen, Post, Kanal, viele große Wälder, Bergwerke, Steinbrüche, viele Heilquellen gehören nicht ein- zelnen Personen, sonderndem ganzen Volke, dem Staate; sie sind Staatseigentum. Was die Besitzungen des Staates ein- bringen (Eisenbahnsahrkarte, Vostmarken, Porto, Holz, Salz n. s. f.), fließt in die Staatskäffe. 2. Für die Waren, welche aus unseren südlichen und östlichen Grenzländern und aus anderen fremden Ländern nach Bayern gebracht werden, müssen besondere Steuern oder Zölle gezahlt werden. Dieses Geld kommt auch iu die Staatskasse. (Zollhäuser, Grenzwache.) *) Wir halten es für gut, von der Kaminer der Reichsräte auf dieser Stufe noch nicht zu sprechen, um die Schüler nicht zu verwirren.

9. Königreich Sachsen - S. 137

1897 - Leipzig : Wunderlich
Landes (z. B.?) Mit ihnen beratet er, wie alles am besten eingerichtet werden kann. (Landtag.) — Gesetzgebung. 2. Er hat sechs vornehme Beamte. (Minister.) — Besondere Aus- gabe eines jeden. (Gerichtswesen, Geld, Wege, Eisenbahnen, Bergbau, Waldbau, Handel, Soldaten, Kirchen und Schulen, Schutz der Sachsen in fremden Landern.*) — Berichterstattung, Unterschrift des Königs. (Todesurteile!) 3. Das gesamte Sachseuland ist in vier große Teile geteilt. (Kreise.) Die Karte zeigt sie uns. Zeige sie! Erkläre ihre Namen! Bestimme ihre Lage! Über jeden Teil hat König Albert einen Mann gesetzt. (Kreishauptmann.) Er muß darauf halten, daß in der gesamten Kreishuuptmannschaft Ordnung und Friede herrscht. (Beispiele!) — Berichterstattung au die Minister. Freilich kann er auch nicht überall sein. Darum ist jede Kreishauptmannschast wieder in kleinere Teile zer- legt worden. (Amtshauptmannschaften.) Unsere Kreishauptmann- schast (Zeigen!) hat z. B. sechs solcher Teile oder Amtshauptmannschaften. Über jede Amtshauptmannschast ist ein Amtshanptmann gesetzt. Was hat er wohl zu thuu? (Bürgermeister und Gemeindevorstände! — Bei- spiel: Wegbesserung veranlaßt!) Zusammenfassung und Einprägnng. (Dabei immer wieder Beispiele heranziehen!) — Klare Darstellung an der Wandtafel! Wie König Albert bei seiner Arbeit unterstützt wird. Ihn unterstützen 1. Der Landtag. (Gesetze.) 2. Die sechs Minister. 3. Die Kreishauptleute, Amtshauptleute, Bürgermeister, Gemeinde- vorstände. Iii. Woher das Geld kommt, welches nötig ist, um die vielen Soldaten auszurüsteu, um die Beamten zu bezahlen, die Eisenbahnen zu baneu u. s. w. I. Viele Eisenbahnen, Wälder, Bergwerke und Güter gehören nicht einzelnen Personen, sondern dem ganzen Lande. (Staat.) Was diese Eisenbahnen, Wälder und Bergwerke einbringen, fließt in die Kafse, welche der Geldminister verwaltet. *) Bezeichnungeil wie: Minister des Innern, Minister des Äußern, Kriegs- minister können von den Kindern selbst gefunden oder wenigstens mit Leichtigkeit erklärt werden. Für Kultusminister ließ Verfasser Unterrichtsminister, für Fmanzminister — Geldminister, für Justizminister — Minister für Gerechtig- keit sagen. Die fremden Bezeichnungen können später (Geschichtsunterricht) hinzu- kommen. Daß der Minister des Äußern auch die Stellung Sachsens zum Reiche zu wahren hat, wird — wie so manches andere — aus der Lberstnse (Besprechung der Reichsverfassung z. B.) hinzugefügt.

10. Geschichte für mecklenburgische Schulen - S. 134

1914 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 134 - 15. Friede. Etwa drei Wochen später zog Blücher mit seiner Armee in Paris ein. Napoleon mußte nun dem Throne entsagen. Anfangs hatte er die Absicht, nach Amerika zu entfliehen, suchte aber dann bei den Engländern Schutz. Diese brachten ihn jedoch nach der öden Felseninsel St. Helena, wohin ihn die Verbündeten verbannt hatten. Dort starb er 1821. h) Der Wiener Kongreß. Bald nach Beendigung des gewaltigen Krieges 1814 versammelten sich die verbündeten Fürsten in Wien, um den Länderbesitz der einzelnen Staaten festzustellen. Nach langem Streite kam endlich eine Einigung zustande. Preußen erhielt alle Länder zurück, die es vor dem Tilsiter Frieden besessen hatte, dazu die Hälfte des Königreichs Sachsen und das Großherzogtnm Posen. Am Rhein wurden ihm die Herzogtümer Jülich und Berg, das Siegeltet Land, die ehemaligen geistlichen Gebiete von Cöln und Trier, sowie andere kleinere Gebiete zugesprochen, so daß hier eine neue Provinz, die Rheinprovinz, gebildet werden konnte. — Das deutsche Kaisertum konnte nicht wieder hergestellt werden. Die beiden Großmächte Österreich und Preußen und noch 37 Staaten vereinigten sich zum Deutschen Bunde. Die gemeinsamen Angelegenheiten desselben verwaltete der Bundestag zu Frankfurt am Main, der aus Vertretern der Regierungen bestand. Österreich führte den Vorsitz. Über die erhoffte Volksvertretung wurde bestimmt: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden." Die Vaterlandsfreunde mußten also weiter warten und hoffen auf ein einheitliches deutsches Reich und auf Mitwirkung des Volkes bei der Gesetz-1815 gebuug. Aus dem Wiener Kongreß 1815 war auch Mecklenburg vertreten. Beide Herzogtümer wurden jetzt Großherzogtümer. Von der Kriegsentschädigung, die Frankreich zu zahlen hatte, erhielten sie einen kleinen Teil. An der Verfassung der Länder wurde jetzt nichts geändert. i) Die letzten fünfundzwanzig Jahre Friedrich Wilhelms Iii. 1815—1840. 1. Landwirtschaft. Friedrich Wilhelm Iii. suchte in der nun folgenden Friedenszeit die Ktiegswnnden in seinem Lande zu heilen, und bald nahm die Landwirtschaft einen kräftigen Aufschwung. Die Ablösung der Erbuntertänigkeit machte Fortschritte. Als Entschädigung mußten die Bauern den Lehnsherren den 25fachen Betrag der jährlichen Dienstleistung zahlen. Die Regierung erleichterte ihnen die Zahlung, indem sie das Geld lieh und allmähliche Rückzahlung gestattete. Wiese und Wald, die bis dahin gemeinsam benutzt wurden, verteilte man an die Gemeindeglieder, und statt der zerstreut liegenden Ackerstreifen erhielt jeder größere Stücke (Koppeln). Die Dreifelderwirtschaft hörte auf, weil der Klee- und Kartosfelbau eine Brache unnötig machte. Neben der Weidefütterung führte man die Stallfütterung ein. Die Naturwissenschaft lehrte die verschiedenen Bodenarten richtig behandeln und düngen, um die Erträge zu erhöhen. 2. Das wirtschaftliche Leben wurde durch die Einführung der Dampfmaschine völlig umgestaltet. Zahlreiche Fabriken, die den Dampf als treibende Kraft benutzten, beschäftigten Tausende von Arbeitern. So bildete sich neben dem Adels-, Bürger- und Bauernstand ein vierter, der Arbeiterstand aus. 1825 begann eilte regelmäßige Dampfschiffahrt auf dem Rhein. Die erste Eisenbahn zwischen Nürnberg und Fürth wurde 1835 dem Betriebe übergeben. Von großer
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